Anfragen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 24. Februar und der FDP-Fraktion im NRW-Landtag vom 17. Februar stellen erneut die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen infrage, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus einsetzen. Der Jugendring Dortmund sieht darin eine besorgniserregende Entwicklung, die das demokratische Engagement junger Menschen unter Generalverdacht stellt und die Arbeit zivilgesellschaftlicher Akteure erheblich erschwert.
Gegründet wurde der Jugendring Dortmund 1946 im Bewusstsein des demokratischen Neubeginns nach dem NS-Staat: Jugend und ihre Organisationsformen sollten sich frei von staatlicher Beeinflussung entwickeln. Der Bundesgesetzgeber hat den Jugendverbänden und Jugendringen sogar die herausgehobene Rolle als Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche zugeschrieben (§12 SGB VIII). Damit sind sie immer parteiisch für die Interessen junger Menschen, aber parteipolitisch neutral. Damit einher geht auch, sich kritisch zu äußern, ganz gleich welche Partei sich gegen ihre Interessen und Werte positioniert.
Die Jugendverbände in Dortmund engagieren sich für eine plurale Demokratie und gegen jede Form von Menschenfeindlichkeit. Diese Haltung ist gerade kein parteipolitisches Engagement, sondern eine grundlegende Verpflichtung zum Schutz der Demokratie.